Die Arbeit widmet sich den tatsächlichen und verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines
frühzeitigen Einsatzes von Mediation im Sozialrecht. Der Autor zeigt auf dass sich eine
Glaubwürdigkeitskrise des deutschen Mediationsbegriffs hier bislang hinderlich auswirkt. Erst
bei innovativ-wortgeschichtlicher Definition offenbart sich ein großes tatsächliches Potential
der Mediation gerade für das Sozialverwaltungsverfahren. Verfassungsrechtlich treffen nicht
erfüllte Gesetzesvorbehalte auf ein vom Autor eigens entwickeltes sozialverfassungsrechtliches
Kooperationsgebot - mit besonderen Kommunikations- Kooperations- und Mediationspflichten des
Sozialstaats.