Der Anlegerschutz bei Delisting ist durch die im November 2015 in Kraft getretene Neuregelung
in39 Abs. 2-6 BörsG vollständig neu justiert worden und wirft zahlreiche bislang ungeklärte
Fragen auf denen sich Carl Sanders in seiner Arbeit widmet. Neben einer umfassenden
Untersuchung der Neuregelung werden Lösungsvorschläge für die sich im Rahmen der praktischen
Anwendung stellenden Fragen entwickelt. Hierzu werden auch Erkenntnisse aus einem
Rechtsvergleich zum US-amerikanischen und britischen Recht herangezogen.