Ausgangspunkt der Arbeit ist der kartellrechtliche Unternehmensbegriff. Neben der Außenhaftung
des Konzerns für Kartellrechtsverstöße einzelner Konzerngesellschaften wird untersucht welche
Kriterien und welche Rechtsordnung auf den Gesamtschuldnerinnenausgleich nach der Zahlung einer
Geldbuße durch die Muttergesellschaft wegen eines kartellrechtswidrigen Verhaltens der
Tochtergesellschaft anzuwenden sind. Schließlich werden die Fragen auf den parallelen Fall
übertragen in dem die Muttergesellschaft nach Zahlung eines Schadensersatzes den Ausgleich
fordert.