Im Zentrum der Arbeit steht die Frage der strafrechtlichen Bewertung von Geldwäsche mit
virtuellen Kryptowährungen nach deutschem Recht am Beispiel von Bitcoin. Generell wird dabei
der Frage nachgegangen ob das materielle Strafrecht den Herausforderungen neuer Technologien
gewachsen ist. Neben einer ausführlichen bitcoinspezifischen Analyse des261 StGB werden weitere
Tatbestände hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf Bitcoins in den Blick genommen. Zudem wird der
Frage der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Geldwäschehandlungen mit Bitcoin
nachgegangen und aufgezeigt dass das Strafanwendungsrecht des StGB für neue globale technische
Phänomene ungeeignet ist. Mit Hilfe klassischer Auslegungsmethoden und unter Einbezug
außerjuristischer Erkenntnisse werden Lösungsvorschläge entwickelt die letztendlich
verdeutlichen dass neue Technologien für das materielle Strafrecht Herausforderung und Chance
zugleich sein können.