Der Autor untersucht die verfassungsrechtliche Absicherung des Nonaffektationsprinzips unter
Beachtung der historischen Entwicklung sowie prinzipientheoretischer Ansätze. Dabei sieht er
das Gesamtdeckungsprinzip durch das parlamentarische Budgetrecht geschützt. Das hergeleitete
Ergebnis überträgt er auf die einzelnen Abgabearten und vergleicht es mit dem Haushaltsrecht
der Europäischen Union.