In allen Rechtsordnungen können Fälle auftreten in denen ein Einzelner nicht in der Lage ist
sein eigenes Verhalten nach rechtlichen Maßstäben zu steuern weil er diese Maßstäbe nicht
kennt und deswegen die Rechtswidrigkeit seiner Handlung nicht verstehen kann. Vergleichende
rechtssystematische Erkenntnisse darüber wo die Abgrenzung zwischen diesen drei
Fallkonstellationen verläuft existieren bisher nicht. Die aktuelle weltweite Migration und
demzufolge die pluralistische Gesellschaft erfordern aber vonseiten des Justizsystems
rechtliche Klarheit um willkürliche rechtliche Entscheidungen zu vermeiden.