In der internationalen Debatte um die Fortentwicklung der Corporate Governance in
börsennotierten Gesellschaften bilden Related Party Transactions (Geschäfte mit nahestehenden
Personen) derzeit einen Schwerpunkt. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit mit der
Regulierung von Related Party Transactions im deutschen und europäischen Aktien- und
Kapitalmarktecht und geht dabei insbesondere auf Art. 9c der novellierten
Aktionärsrechterichtlinie sowie dessen geplante Umsetzung in deutsches Recht durch das ARUG II
ein.