Gesetzesreformen zur Stärkung der Verletztenrechte im Strafprozess und insbesondere zur
Befriedigung eines privaten Genugtuungsinteresses im Strafverfahren liegen international im
Trend. Die Arbeit zeigt dass der Ansatz die Bedürfnisse von Straftatopfern primär im
Strafprozess zu erfüllen rechtstheoretisch und rechtspraktisch wenig überzeugt. Dazu
beleuchtet sie die Vorgaben der EU zu Opferrechten unter Einbezug der kompetenzrechtlichen und
rechtspolitischen Rahmenbedingungen und analysiert sodann rechtsvergleichend die Umsetzbarkeit
der supranationalen Vorgaben auf mitgliedstaatlicher Ebene. Basierend auf den gewonnenen
Erkenntnissen entwickelt die Arbeit ein grundlegend neues Lösungskonzept: den Vorschlag eines
additiven Betroffenenforums.