Corporate Governance verlangt über die Kommunikation des Vorstands mit ausgesuchten Investoren
hinaus auch einen vertraulichen Dialog zwischen Investoren und dem Aufsichtsrat sowie seinen
Vorsitzenden. Während die Leitungs- und Geschäftsführungskompetenzen des Vorstands seine
kommunikativen Maßnahmen legitimieren steht dem Aufsichtsrat eine durch seine Sachkompetenzen
vermittelte Annexkompetenz zur Durchführung der Gespräche zu. Organadäquat ist dabei die
Wahrnehmung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden wobei selbstverständlich Grenzen zu beachten
sind.