Die (Nicht-)Verwertbarkeit von Beweismitteln ist ein zentrales Thema des Strafverfahrensrechts.
Sein Verständnis ist in Deutschland den USA und China durch die jeweilige Rechtsgeschichte
Rechtspolitik und Rechtspraxis sowie durch die unterschiedlichen Verfahrensmodelle geprägt.
Anders als die deutschen Beweisverwertungsverbote und die US-amerikanische Exclusionary Rule
wurden Beweisverwertungsverbote in China erst vor kurzem eingeführt. 2012 kam es zu einer Reihe
von heftig kritisierten Fehlurteilen (Nie Shubin Du Peiwu She Xianglin) die großes
Medieninteresse weckten weil sie auf durch Folter erlangten Geständnissen oder anderen
wichtigen Beweisen beruhten. Dies führte zu einer gründlichen Überarbeitung der chinesischen
Strafprozessordnung. Nach wie vor fehlt dem chinesischen Recht jedoch ein angemessenes
Verständnis der Beweisverwertungsverbote.Anhand einer Analyse der wesentlichen
Fallkonstellationen und der einschlägigen Theorien in den untersuchten Rechtsordnungen arbeitet
die Autorin die Zwecke und die Kriterien der Beweisverwertungsverbote in Deutschland den USA
und China heraus und entwickelt sodann auf der Basis eines systematischen Rechtsvergleichs
Vorschläge für eine Neugestaltung des Rechtsinstituts der Beweisverwertungsverbote im
chinesischen Prozessrecht.