Die Folgen eines Streiks treffen nicht nur die Arbeitgeberseite sondern oft auch
kampfunbeteiligte Dritte. Doch wer trägt das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks?Die
Arbeit stellt ein allgemein gültiges System zur Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen
Streiks auf das in das Zivilrecht eingebettet ist und versucht das Spannungsverhältnis der
widerstreitenden Interessen der Gewerkschaft einerseits und der Arbeitgeberseite und Dritten
andererseits aufzulösen.