Das Wirtschaftsstrafrecht sieht sich in der strafrechtlichen Praxis sowie in der
Strafrechtswissenschaft alten und neuen Herausforderungen ausgesetzt. Die hierbei omnipräsenten
Grauzonen bieten Raum für die Annahme von Tatbestands- und Verbotsirrtümern. Diese Arbeit
analysiert und diskutiert die Hintergründe und mögliche Lösungsmöglichkeiten mit Blick auf ein
defizitäres Unrechtsbewusstsein von Wirtschafts- und Unternehmensstraftätern unter Rückgriff
auf die aktuelle Compliance-Diskussion.