Die Arbeit untersucht die Reichweite von Bürgerbegehren in der Bauleitplanung. Bewertet wird
ob thematisch die Bauleitplanung berührende Themen sowie Fragen im Vorfeld der Planung und der
Planverwirklichung dem bauleitplanerischen Ausschlusstatbestand unterfallen müssen. Die
Bewertung erfolgt aus bauleitplanerischer Perspektive sowie unter dem Aspekt des Vorrangs des
Gemeinderats wie er in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG zum Ausdruck kommt und schließt mit einem
Verordnungsvorschlag.