Die Anerkennung des sog. Völkermords an den Armeniern durch den Deutschen Bundestag ist Anlass
zu einer staatsrechtlichen Untersuchung schlichter Parlamentsbeschlüsse. Diese lassen sich als
eigenständiges Handlungsinstrument des Deutschen Bundestages konturieren das
verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig rechtlich jedoch unverbindlich ist. Ihre
politische Wirkung stellt den Anerkennungsbeschluss in den Kontext vergangenheitsbezogener
Politik des Deutschen Bundestages.