Viele Fischereimanagementsysteme sind nicht erfolgreich. Es stellt sich die Frage was sich im
Fischereirecht ändern müsste wenn Gemeinschaftsrechte die Grundlage des Managements bilden.
Wendet man diese Idee global an könnte das gemeinsame Erbe der Menschheit eine künftige
Grundlage bilden. Wenn dieses Prinzip auch für weit wandernde Fischarten wie den Atlantischen
Blauflossenthunfisch gelten soll bietet eine Analyse des Rechts der Umweltethik und der
Ökonomie hilfreiche Erkenntnisse.