Finanzmathematische Preisbewertungsmodelle liefern einen Erkenntnisgewinn für die
betrugsstrafrechtliche Bewertung von Finanzderivaten. Während die Rechtsdogmatik das
Finanzmarktgeschehen nur aus ihrer Perspektive betrachtet kann die Mathematik systematische
Risiken quantifizieren. Der betrugsrelevante Risikoinformationstransfer lässt sich über die
Verknüpfung mathematischer Risikomodellierung mit dem konstitutiven Merkmal des
Täuschungsbegriffs in die Strafrechtsdogmatik implementieren.