Die gesamtschuldnerische Haftung zwischen Architekten und Bauunternehmen wurde jüngst durch den
Gesetzgeber bestätigt der die stärkere wirtschaftliche Belastung der Architekten zum Schutz
der Besteller in Kauf nimmt. Die Untersuchung zeigt wie durch das Prozessrechtsinstitut der
gesamtschuldnerischen Befreiungsklage mittels einer prozessualen Privilegierung des
Befreiungsanspruch aus426 BGB die Stellung der Architekten gestärkt werden kann und muss.