Die Arbeit widmet sich der Frage nach welchen Rechtsregeln die Bindung Dritter an eine
Schiedsvereinbarung zu bemessen ist und welche Kollisionsnormen diesbezüglich zur Anwendung
kommen. Dabei hat sich gezeigt dass sich die prozessuale Drittbindung auf Rechtsinstitute des
materiellen Rechts stützen lässt und sich die kollisionsrechtlichen Interessen ausschließlich
über verschiedene Sonderanknüpfungen verwirklichen lassen. Diese Erkenntnisse ließen sich in
ein Prüfungsschema übersetzen.