Die Untersuchung geht der Frage nach unter welchen Voraussetzungen es Trägern staatlicher
Gewalt erlaubt ist private IT-Dienstleister in die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
einzubeziehen. Hierzu wird ein Grundsatz digitaler Souveränität entwickelt der auf dem
Charakter zwingender Staatsaufgaben einer staatlichen Gewährleistungsverantwortung und dem
Vertrauen in die Integrität und Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen beruht.