Die Arbeit beschäftigt sich mit der Bewertung der Tiefen Hirnstimulation im Spiegel des
strafrechtlichen Schuldprinzips. Analysiert wird ob und inwieweit auftretende Nebenwirkungen
unter die20 21 StGB subsumiert werden können. Daneben werden normative Schuldbegriffe auf ihr
Verständnis von Willensfreiheit Autonomie und Verantwortung und einen möglichen Umgang mit den
durch die Tiefe Hirnstimulation entstehenden Herausforderungen untersucht.