In dieser Arbeit werden die Stellungnahmen des Europäischen Komitees Sozialer Rechte zum Schutz
des kollektiven Arbeitsrechts durch die Europäische Sozialcharta systematisch aufbereitet.
Daraus werden abstrahierbare Linien und absolute Vorgaben die den weiten Gestaltungsspielraum
der Staaten nur einschränken herausgearbeitet. Die folgende Analyse der Arbeitsweise des
Komitees zeigt dass die Stellungnahmen nur selten überzeugend begründet werden.