Die Arbeit widmet sich der Frage nach den inhaltlichen Möglichkeiten der von der Kommission
erlassenen Durchführungsmaßnahmen auf der zweiten Stufe von Lamfalussy sowie der von der ESMA
auf der nächsten Stufe erlassenen Verlautbarungen. Der Autor zeigt dass sich die zahlreichen
Maßnahmen systematisieren lassen und einer dogmatischen Gesetzmäßigkeit folgen. Die Grenze der
Rechtssetzungsmöglichkeiten liegt allerdings nur im Bereich der delegierten Rechtsetzung in der
Wesentlichkeitsschranke.