Die Anerkennung mitgliedstaatlicher zivilprozessualer Entscheidungen ist wichtiger Bestandteil
des einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums. Gleichwohl wird die Anerkennung auch in den
jüngsten Verordnungen nur beiläufig behandelt. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Konzeption
der Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen im europäischen Zivilprozessrecht. Sie
beinhaltet eine grundlegende Überprüfung der dogmatischen Konzeption des Prinzips der
Anerkennung im europäischen Kontext.