Menschenrechte umfassen auch justizielle Garantien. Diese Garantien können jedoch nur bedingt
verwirklicht werden wenn in Gerichtsverfahren zum Schutz von Staatsgeheimnissen Beweismittel
zurückgehalten werden die zur Aufklärung des infrage stehenden Sachverhalts benötigt werden.
Besonders problematisch ist dies im Strafverfahren wo erhebliche Folgen für die Beschuldigten
für die Opfer aber auch für die Strafgerechtigkeit entstehen können. Tangiert wird hierdurch
nicht zuletzt das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 Abs. 3
lit. d EMRK.Die vorliegende Abhandlung geht zunächst auf die Erscheinungsformen des staatlichen
Geheimnisschutzes durch die Verwaltung und speziell durch die Strafverfolgungsorgane ein. Dabei
wird besonderes Augenmerk darauf gelegt wie der Geheimnisschutz in gerichtlichen Verfahren
verwirklicht wird. Im Anschluss daran erfolgt eine eingehende Analyse und Bewertung der
Möglichkeiten und Grenzen von Beschränkungen des Fragerechts des Beschuldigten. Im Mittelpunkt
der Betrachtung steht die Herausarbeitung eines menschenrechtlich orientierten Ansatzes auf
Grundlage der Rechtsprechung des EGMR um einen angemessenen Ausgleich zwischen staatlichen
Interessen wie dem Schutz der nationalen Sicherheit und individuellen justiziellen Garantien zu
erreichen.