Das In-Kraft-Treten der Marktmissbrauchsverordnung wirft die Frage neu auf ob im Rahmen der
Ad-hoc-Publizitätspflicht und des Insiderhandelsverbots juristischen Personen Wissen
zugerechnet wird. Eine Auslegung beider Regelungskomplexe nach europarechtlichen Maßstäben
ergibt dass die Ad-hoc-Publizitätspflicht kein Wissen(müssen) sondern ein ordnungsgemäßes
Informationsmanagement des Emittenten erfordert. Für das Insiderhandelsverbot werden Grundsätze
einer Wissenszurechnung entwickelt.