Bei der Beschneidung des Beweisantragsrechts im Namen der Missbrauchsbekämpfung in jüngerer
Zeit stellen sich die Fragen wann ein Missbrauch dieses Rechts vorliegt und wie weit die
Missbrauchsabwehr gehen darf. Die Arbeit untersucht das Ziel des Beweisantragsrechts und bildet
auf dieser Grundlage Fallgruppen des Rechtsmissbrauchs. Da diese Missbrauchsvarianten sich
schon mit den herkömmlichen Mitteln unterbinden lassen sind die neulich geschaffenen Maßnahmen
zur Missbrauchsabwehr überflüssig sie bringen sogar neue Missbrauchsgefahr mit sich.