Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander inwieweit aktuelle Entwicklungen zur
Zwangsbehandlung Volljähriger auf das Kindschaftsrecht übertragen werden können. Hierbei wird
insbesondere diskutiert inwiefern eine Regelung zur Zwangsbehandlung von Minderjährigen
erforderlich ist und wie eine neue Regelung gestaltet werden könnte.