Kreditinstitute sind kompensationslos verpflichtet für Kapitalerträge ihrer Kunden
Kapitalertragsteuer einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Dieses System der Besteuerung
an der Quelle hat sich seit Jahrzehnten bewährt führt aber gleichzeitig zu einer
vielschichtigen Belastung bei den Kreditinstituten. Der Autor beschäftigt sich mit der Frage
wie Belastungen de lege ferenda reduziert werden können und ob die Einbindung der
Kreditinstitute in das Besteuerungsverfahren noch verfassungskonform ist.