Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage wann sich ein Emittent im Rahmen seiner
Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR und 97 WpHG zurechnen lassen muss dass einzelne
Unternehmensangehörige veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen kennen oder kennen
müssen. Behandelt wird ferner die Konzerndimension der Ad-hoc-Publizität sowie die Frage ob
der Emittent und seine Unternehmensangehörigen dem Kapitalmarkt auch eigenes (strafbares)
Fehlverhalten offenbaren müssen.