Der Autor beschäftigt sich mit der rechtsethischen Auslegung nach der rechtsethische Argumente
punktuell und interessengerecht in die Gesetzesauslegung einzubeziehen sind. Als
Anwendungsbeispiel der rechtsethischen Auslegung wird die Drittschadensliquidation
herangezogen. Dabei werden Rechtfertigungsmöglichkeiten für die Drittschadensliquidation
untersucht indem rechtsethische Wertungen des Schadensrechts berücksichtigt werden welche für
den Ausgleich des Drittschadens relevant sind.