Nach der Rechtsprechung ist ein Untersuchungshaftbefehl nach Anklageerhebung wegen 126 II 1
StPO nicht mit der Beschwerde angreifbar. Alessa Trunk befasst sich erstmals unter
Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes in Haftsachen und des Rechts auf effektiven
Rechtsschutz wissenschaftlich umfassend mit dieser Praxis. Dabei ergeben sich erhebliche
rechtliche Defizite. Alessa Trunk erarbeitet sowohl eine verfassungs- und konventionskonforme
Praxis als auch einen Gesetzgebungsvorschlag.