Die Untersuchung befasst sich mit der grundsätzlichen Frage wann eine juristische Person
Kenntnis im rechtlichen Sinne besitzt. Aufbauend auf allgemeinen Überlegungen zur
zivilrechtlichen Zurechnungsdogmatik wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen
am speziellen Beispiel der Haftung für unterlassene oder fehlerhafte Kapitalmarktinformation
nach den 97 98 WpHG behandelt. Hierbei werden auch etwaige Grenzen aufgezeigt die bei der
Wissenszurechnung berücksichtigt werden müssen.