Die Arbeit diskutiert am Beispiel des Konfliktes zwischen der Kunstfreiheit und den Strafnormen
zum Schutz des öffentlichen Friedens inwiefern eine Strafbefreiung durch Grundrechte möglich
und nötig ist. Es wird eine subsidiäre unmittelbare Anwendung der Grundrechte - insbesondere
der Kunstfreiheit - als strafrechtliche Rechtfertigungsgründe vertreten so
strafrechtsimmanente Lösungen versagen. Zudem wird der öffentliche Frieden in Definition
Rechtsgutsqualität und Verfassungsrang kritisiert.