Die Arbeit nimmt die aktuelle Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission zum Warehousing
zum Anlass die Reichweite des Vollzugsverbotes der Europäischen Zusammenschlusskontrolle zu
untersuchen. Hierbei steht die Frage im Vordergrund ob die Fusionskontrollverordnung ähnlich
wie die deutsche Zusammenschlusskontrolle darauf angelegt ist bereits die Vorbereitung eines
Anteilserwerbes zu erfassen und welche Konsequenzen sich aus einer solchen »Vorfeldkontrolle«
für die Praxis des Unternehmenskaufs ergeben.