Die Arbeit untersucht Existenz und Reichweite eines verfassungsrechtlichen Gebots der
Ausschussöffentlichkeit im Deutschen Bundestag. Hierzu werden verfassungsrechtliche
Öffentlichkeitsgebote aus der (analogen) Anwendung von Art. 42 Abs. 1 S. 1 GG sowie auf Basis
eines allgemeinen Verfassungsgrundsatzes der Öffentlichkeit analysiert. Ferner wird im Lichte
nationaler supra- und internationaler Parlamentspraxis ein verfassungspolitischer
Reformvorschlag für die Ausschussöffentlichkeit entwickelt.