Eine solche Aufhebung von Grundrechten hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie
gegeben: Bei »Corona« kam es vorübergehend zu einer Art »Ausnahmezustand« auch die Parlamente
meldeten sich ab. Recht und Politik zieht eine erste Bilanz des »Lockdowns«. Dabei zeigt sich:
Verfassungsorgane Verwaltungsbehörden Medien und die Bevölkerung haben als »Hüter der
Verfassung« versagt.