Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage ob 8d KStG den verfassungswidrigen Zustand von 8c
KStG heilen kann. Gegenstand der Arbeit ist die verfassungsrechtliche Überprüfung von 8d KStG
im Lichte des Bestimmtheitsgebots allgemeinen Gleichheitssatzes sowie
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Darüber hinaus wird 8d KStG einer europarechtlichen
Beihilfeprüfung unterzogen.