Diese Arbeit widmet sich dem in den1149 1229 BGB zum Ausdruck kommenden Verfallverbot. In
einer rechtshistorischen dogmatischen und ökonomischen Analyse des hinter den Normen
verborgenen rechtlichen Konflikts zwischen dem nicht zahlungsfähigen Schuldner und dem
hierdurch zur Verwertung berechtigten Gläubigers zeigt sich dass der Schuldnerschutz -
entgegen der Ansicht der Rechtsprechung - den wesentlichen Zweck des Verbots ausmacht. Zudem
liegt es nahe diesen Schutz des Schuldners vor sich selbst mittels eines allgemeinen
Rechtsprinzip auf weitere Sicherheiten jenseits von Pfand- und Hypothekenrecht zu übertragen.