Im »Dritten Reich« und in der DDR waren Juristen zunächst »Soldaten« Hitlers und später
sozialistische Staatsfunktionäre. Der vermeintlich noch »unabhängige« Richter wurde der
Staatsmacht untergeordnet und die Juristenausbildung der Erziehung zur Weltanschauung gewidmet.
In der Weimarer Republik und der Bundesrepublik wurden die Juristen nicht zu Garanten der
freiheitlichen Verfassung erhoben. An der Juristenausbildung und den Reformdebatten zogen der
neue Staat und seine Grundlagen nahezu spurlos vorbei.