Kann vom natürlichen Schuldner der die Befreiung von seinen restlichen Verbindlichkeiten
anstrebt verlangt werden einer Erwerbstätigkeit nachzugehen? Welche Tätigkeit ist angemessen
und wann darf der Schuldner von der Ausübung einer Tätigkeit absehen? Die Arbeit systematisiert
die den Erwerb betreffenden insolvenzrechtlichen Obliegenheiten des Schuldners stellt diese
auf eine dogmatische Grundlage und führt hierauf aufbauend einzelne Problemkreise einer Lösung
zu.