Algorithmenbasierte Entscheidungen sind Teil unseres Alltags: Staatliche Institutionen und
private Akteure nutzen Algorithmen in vielen Lebensbereichen um personenbezogene
Entscheidungsprozesse rationaler und effizienter zu gestalten. Die Prämissen eines
automatisierten Entscheidungsprozesses fordern grundrechtliche Schutzkonzepte heraus. Anhand
der Genese im französischen Recht und der heutigen wissenschaftlichen Rezeption von Artikel 22
Datenschutz-Grundverordnung wird der Frage nachgegangen wie sich die Regulierung
algorithmenbasierter Entscheidungen im öffentlichen und privaten Sektor grundrechtlich
begründen lässt.