Zentrale Frage der Arbeit ist ob es zur Bekämpfung der Underground Economy im Darknet einer
neuen Strafnorm bedarf die das Betreiben solcher Handelsplattformen eigenständig
kriminalisiert. Hierzu wurde eine eingehende Untersuchung des Phänomens und darauf aufbauend
der Strafbarkeit 'de lege lata' durchgeführt. Es wurde deutlich dass die bestehenden
Strafgesetze den Betrieb »illegaler« Handelsplattformen weitgehend erfassen und keine
erheblichen Strafbarkeitslücken bestehen die die Einführung eines neuen Straftatbestands
rechtfertigen.