Gegenstand der Arbeit ist die Bestimmung der Zuständigkeit nach dem Gerichtsstand der
unerlaubten Handlung der Brüssel Ia-VO im Rahmen der Haftung für Prospekt- und
Ad-hoc-Publizitätspflichtverletzungen. Zudem wird der Mehrparteiengerichtsstand beleuchtet
sowie die Anforderungen an Gerichtsstandsklauseln in Satzungen und Anleihebedingungen
dargelegt. Ferner wird das Verhältnis des Musterverfahrens nach dem KapMuG zu den Anerkennungs-
und Verfahrenskoordinierungsvorschriften untersucht.