Aufgrund der Weite des Tatbestands des 299 StGB birgt jeder für den Arbeitgeber ausgehandelte
Vorteil für den Angestellte die Gefahr einer Strafbarkeit. Besondere Praxisrelevanz hat diese
Frage sog. Quick Savings und Kopplungsgeschäften. Die vorliegende Arbeit diskutiert die in der
Literatur bisher vorgebrachten Argumente und stellt eine eigene Lösung vor. Ein weiterer
Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der Strafbarkeit von Drittvorteilen in
Konzernkonstellationen.