Die Arbeit untersucht inwieweit absatzmittelnden Unternehmen zum Schutz der Interessen
produzierender Unternehmen bereits kraft Gesetzes eine Konkurrenztätigkeit untersagt ist. Sie
enthält eine umfassende Bestandsaufnahme von Rechtsprechung und Schrifttum zu einzelnen
Absatzmittlungsformen und zeigt auf dass neben Handlungsgehilfen auch Handelsvertreter
Vertragshändler Franchisenehmer und Kommissionsagenten einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot
auf Grundlage des 241 Abs. 2 BGB unterliegen.