Ehrlichs »Grundlegung« Kernstück seiner umfassenden soziologischen Rechtslehre machte ihn zum
Gründervater der Rechtssoziologie der sich von seinen vielen Vorläufern dieser
Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft abhebt wie Charles de Montesquieu Karl Marx Henry
Sumner Maine oder Emile Durkheim die nur Teilaspekte (wenn auch wichtige) oder wenige
Feststellungen zur Interdependenz von Recht und Sozialleben dem Gegenstandsbereich der
Rechtssoziologie beigetragen haben.Über seine Arbeit an der »Grundlegung« berichtete Ehrlich:
»Es fehlte an Material an Vorarbeiten an Literaturnachweisen um nur eine Übersicht über den
Stoff zu gewinnen musste ich fast alle europäischen Sprachen erlernen und weite Reisen
unternehmen.« Umso mehr wurde es später als Desiderat empfunden dass auch Ehrlich wie zu
seiner Zeit üblich es an einem ausführlichen wissenschaftlichen Apparat fehlen ließ. Da nach
über 100 Jahren der heutige Leser das Material zu Ehrlichs Zeiten kaum gegenwärtig hat ist
dieser Hintergrund (nunmehr stark erweitert) vom Herausgeber in 260 Zitaten nachträglich
erstellt worden. Außerdem ist neu im Anhang ein Schriftenverzeichnis von Ehrlich nach heutigem
Stand wiedergegeben da inzwischen vor allem in Tokyo und in Bukarest eine Reihe dortiger
Publikationen aufgefunden wurden. Auch konnte das allzu stark retuschierte Foto von Ehrlich
ersetzt werden das seit der 3. Auflage der »Grundlegung« dem Text vorangestellt wurde. Die
jetzt wiedergegebene Aufnahme stammt aus dem Jahre 1907 in dem Ehrlich Rektor seiner
Heimatuniversität der Franz-Josephs-Universität in Czernowitz war der damaligen
Landeshauptstadt des österreichischen Herzogtums Bukowina.