Nach mehreren Verurteilungen Deutschlands wegen Verletzungen des Anspruchs auf eine angemessene
Verfahrensdauer durch den EGMR erließ der Gesetzgeber 2011 ein Gesetz über den Rechtsschutz bei
überlangen Gerichtsverfahren welches mit den 97a ff. BVerfGG auch vor dem
Bundesverfassungsgericht nicht Halt machte. Über zehn Jahre nach dem Erlass der Vorschriften
untersucht und evaluiert der Autor die Normierungen im Verhältnis zur Europäischen
Menschenrechtskonvention und dem Grundgesetz.