Die rechtsvergleichende Abhandlung bearbeitet eine dogmatische Fragestellung im Zusammenhang
mit der möglichen Einführung einer Strafe für juristische Personen: Sie geht der Frage nach ob
es einen dogmatisch-theoretischen bzw. logischen Zusammenhang zwischen der Strafbarkeit
juristischer Personen und dem Nicht-Akzeptieren eines höchstpersönlichen Schuldprinzips gibt
und ob diese Verknüpfung auch dogmengeschichtlich bzw. empirisch belegbar ist.