Felix Mayer zeigt auf dass das BAG in seiner Entscheidung vom 15.4.2015 zur Zulässigkeit von
sog. »Binnendifferenzierungsklauseln« nur über eine Spielart der Differenzierungsklauseln mit
Stichtagsregelung entschieden hat und die Grenzen der Ausgestaltungsfreiheit bei diesen
Klauseln von der jeweiligen konkreten Situation abhängen. Er hinterfragt zudem die bisherigen
Begründungsansätze für die Gleichbehandlungskontrolle von Tarifverträgen und erarbeitet hierfür
eine neue dogmatische Grundlage.