Die Arbeit untersucht die Beihilfestrafbarkeit von Angehörigen des Konzentrationslagers
Auschwitz. Hierbei wird die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichthofs aus dem Jahr 2016
beleuchtet und kritisch hinterfragt. Zur Abwendung einer drohenden Ausuferung der Strafbarkeit
aufgrund des neuen Rechtsprechungsansatz stellt der Autor Restriktionskriterien vor die in
Kombination mit der Rechtsprechung einen generalisierungsfähigen Lösungsweg für weitere Gruppen
von systematischen Verbrechensverwirklichungen bilden.